Mit der Grundsteuerreform 2025 erhalten viele Eigentümer in Ostfriesland erstmals neue Bescheide – oft mit überraschend hohen Beträgen. Der Grund liegt häufig in fehlerhaften Bewertungen durch das Finanzamt, z. B. durch falsche Bodenrichtwerte oder unzutreffende Nutzungsannahmen.
Wenn der festgesetzte Grundsteuerwert mehr als 40 % über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt (§ 220 BewG), besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen erforderlich.
Wichtig: Kurzgutachten oder Online-Schätzungen reichen nicht aus. Nur ein detailliertes Verkehrswertgutachten wird von den Finanzbehörden anerkannt.
Ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten kostet ab 1.499 € netto, abhängig von Objektgröße, Lage und Aufwand. Bei vermieteten Immobilien sind die Kosten in der Regel steuerlich absetzbar.
Bearbeitungszeit: meist 2–4 Wochen.
Ein Verkehrswertgutachten schafft rechtliche Sicherheit und sorgt für realistische Grundsteuerbescheide – besonders in ländlichen Regionen wie Ostfriesland. Die Ersparnis übersteigt die Kosten oft bereits im ersten Jahr.
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