Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Immobiliengutachten

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unseren Immobiliengutachten

1. Warum ist ein professionelles Immobiliengutachten wichtig?

Ein Gutachten liefert eine objektive und nachvollziehbare Bewertung Ihrer Immobilie. Es schafft Sicherheit beim Kauf oder Verkauf, in Erbschafts- und Scheidungsfällen sowie bei Finanzierungen.

Falsche Wertannahmen können erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen – eine professionelle Bewertung schützt vor solchen Risiken.

2. Welche Arten von Gutachten bieten Sie an?

  • Verkehrswertgutachten – Detaillierte und fundierte Bewertung nach § 194 BauGB
  • Kurzgutachten – Kompakte Markteinschätzung für private Zwecke
  • Mietwertgutachten – Zur Bestimmung einer marktgerechten Miete
  • Wohnflächenberechnung nach WoFlV – Präzise Ermittlung der Wohnfläche

3. Wann ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll?

Ein Verkehrswertgutachten ist ideal für Immobiliengeschäfte, Finanzierungen oder steuerliche Zwecke. Es bietet eine belastbare Grundlage für Eigentümer, Käufer, Banken und Behörden.

4. Sind Ihre Gutachten vor Behörden und Banken verwendbar?

Unsere Gutachten sind nachvollziehbar, fundiert und entsprechen den anerkannten Bewertungsstandards. Sie werden bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Finanzierungen und behördlichen Prozessen genutzt.

5. Wie wird das Honorar für ein Gutachten berechnet?

Das Honorar richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert oder, falls besondere Umstände vorliegen, nach dem vorläufigen Sachwert. Es umfasst zwei gedruckte Exemplare des Gutachtens sowie eine digitale Version. Fahrtkosten bis 50 km (einfache Strecke) sind inklusive. Details entnehmen Sie bitte unserer Honorar-Tabelle.

6. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art und Umfang des Gutachtens:

  • Verkehrswertgutachten: In der Regel 3 bis 6 Wochen nach der Besichtigung
  • Kurzgutachten: Normalerweise 7 bis 14 Tage

Die Dauer kann sich verlängern, wenn wichtige Unterlagen fehlen oder eine besonders komplexe Bewertung erforderlich ist.

7. Welche Unterlagen werden für ein Immobiliengutachten benötigt?

Je nach Objekt und Bewertungszweck können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Baupläne und Wohnflächenberechnung
  • Mietverträge (bei vermieteten Objekten)
  • Nachweise über Modernisierungen

8. Welche Bewertungsverfahren kommen zum Einsatz?

Wir setzen anerkannte Verfahren ein:

  • Vergleichswertverfahren – für Wohnungen und Einfamilienhäuser
  • Sachwertverfahren – für selbstgenutzte Immobilien
  • Ertragswertverfahren – für vermietete oder gewerbliche Immobilien

9. Wird meine Immobilie vor Ort besichtigt?

Ja, eine Vor-Ort-Besichtigung ist erforderlich, um Zustand, Ausstattung und besondere Merkmale der Immobilie objektiv bewerten zu können.

10. Wie kann ich ein Gutachten beauftragen?

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular, um eine unverbindliche Beratung zu erhalten.

Wir helfen Ihnen dabei!

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